Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Geldleistung, die zur Verfügung steht, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Aber nicht nur eine Ersatzpflegeperson kann diese Leistung in Anspruch nehmen. Die Leistung kann auch für die Tagespflege oder für ambulante Pflege genutzt werden, wenn Sie in Abwesenheit Ihrer Pflegepersonen mehr Unterstützung benötigen.

Die Leistung der Verhinderungspflege beträgt grundsätzlich 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Häusliche Pflege kann damit abgerechnet werden und die Tagespflege kann hierüber den Tagespflegesatz und die Fahrtkosten abrechnen, wenn Sie sich dazu entscheiden, dies in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich können auch bis zu 806 Euro im Kalenderjahr aus dem Budget für Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Aber Achtung: dieser Betrag fehlt dann natürlich im Kurzzeitpflegebudget, also sollten Sie sich überlegen, ob Sie diesen Betrag dort voraussichtlich brauchen werden.