Pflegereform 2023 – was ändert sich für Sie?

Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Pflegereform gebilligt. Änderungen werden kommen, doch in welcher Form? Lange wurde über die Reform geredet. Nun ist sie da, doch die Informationen können unübersichtlich erscheinen. Da dies uns alle etwas angeht, egal ob wir pflegebedürftig sind, Angehörige sind, oder im Pflegebereich arbeiten, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die bevorstehenden Änderungen geben.

Eines gleich vorweg: im teilstationären Bereich, das bedeutet für  alle Gäste in der Tagespflege, ändert sich vorerst nichts. Dort bleibt in naher Zukunft alles beim Alten. Darum werden wir uns an dieser Stelle nur die anderen Bereiche der Pflegeversicherung anschauen.

Pflegegeld und ambulante Pflege: Zum 1. Januar 2024 werden sich das Pflegegeld und das Budget der Pflegekassen für ambulante Pflege um 5% erhöhen. In den Jahren 2025 und 2028 werden dann jeweils weitere Anpassungen in Form von Erhöhungen der Geld- und Sachleistungen stattfinden.

► Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Bis jetzt gibt es Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in zwei verschiedenen „Töpfen“ bei den Pflegekassen, das heißt, man hat für beide je einen festen Betrag zur Verfügung. Dies wird sich ab dem 1. Juli 2025 ändern. Ab dann wird es ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geben, in Höhe von 3.539 EUR. Dieses kann man dann flexibel verwenden.

Außerdem gab es bis jetzt die Regelung, dass man mindestens sechs Monate einen Pflegegrad haben musste, bevor man überhaupt einen Anspruch auf dieses Budget hatte. Das wird sich ab dem 1. Juli 2025 auch ändern. Ab der Feststellung von mindestens dem Pflegegrad 2 wird dieses Geld sofort zur Verfügung stehen.

► Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung von der Pflegekasse. Es steht für Familienmitglieder zur Verfügung, die in einer akuten Krisensituation Zeit brauchen, die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren. Sie können hierfür zehn Tage ihrer Arbeit fernbleiben. Bis jetzt steht diese Leistung einmalig zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld aber einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

► Beiträge zur Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung muss besser finanziert werden. Deshalb hat die Regierung eine Erhöhung der Beitragssätze beschlossen. Ab dem 1. Juli 2023 steigt der Beitrag von bisher 3,05% auf 3,4%. Kinderlose haben bis jetzt einen Zuschlag von 0,35% gezahlt. Dieser steigt nun auf 0,6%. Für Familien mit Kindern hingegen sinken stattdessen die bisherigen Beiträge sogar.

► Vollstationäre Pflege: Lebt man in einem Pflegeheim, so hat man in der Regel sehr hohe Eigenanteile zu zahlen. Die Pflegekassen zahlen hierfür Leistungszuschläge, welche die Kosten für den einzelnen Heimbewohner senken. Diese Leistungszuschläge werden ab dem 1. Januar 2024 ebenfalls erhöht.

► Außerdem soll die Feststellung der Pflegebedürftigkeit vereinfacht werden, die Digitalisierung zur Vereinfachung und Entlastung des Pflegebereiches vorangetrieben werden und die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal verbessert werden.

Bei konkreten Fragen raten wir Ihnen, sich direkt an Ihre Pflegekassen zu wenden.